Gesetzesgrundlage der Prüfungen ist zunächst die Allgemeine Prüfungsordnung der Technischen Fakultät. Sie wird ergänzt durch die Fachprüfungsordnung (FPO) International Production Engineering and Management:
Gesetzesgrundlage der Prüfungen ist zunächst die Allgemeine Prüfungsordnung der Technischen Fakultät. Sie wird ergänzt durch die Fachprüfungsordnung (FPO) International Production Engineering and Management:
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